22.08.2008 | 14:16 | PHILIPP AICHINGER (DiePresse.com)
Deutsche hatte sich an der Formulierung des Vorarlberger Strafbescheides gestoßen.
Wien. Eine Deutsche wurde in Vorarlberg alkoholisiert am Steuer erwischt. Bei nüchterner Betrachtung des Strafbescheides des Unabhängigen Verwaltungssensats fiel ihr aber offenbar etwas auf: Der Tatort wurde mit den Worten „in R., Höhe Zufahrt zum Haus W.-Straße 79“ umschrieben. Die Deutsche beanstandete nun, dass die Worte „Höhe Zufahrt“ nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht auf der Zufahrt“ bedeuten.
Im Bescheidspruch hat die Behörde daher den Tatort "Höhe Zufahrt" noch durch Verwendung der Straßenbezeichnung und der Hausnummer des am Ende dieser Zufahrt gelegenen Hauses näher beschrieben. Entscheidung des VwGH
Der Frau hat es aber trotzdem nichts gebracht. Abgewiesen..
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