Samstag, 23. August 2008

Penible Alksünderin blitzt beim Verwaltungsgerichtshof ab




22.
08.2008 | 14:16 | PHILIPP AICHINGER (DiePresse.com)

Deutsche hatte sich an der Formulierung des Vorarlberger Strafbescheides
gestoßen.

Wien. Eine Deutsche wurde in Vorarlberg alkoholisiert am Steuer erwischt. Bei nüchterner Betrachtung des Strafbescheides des Unabhängigen Verwaltungssensats fiel ihr aber offenbar etwas auf: Der Tatort wurde mit den Worten „in R., Höhe Zufahrt zum Haus W.-Straße 79“ umschrieben. Die Deutsche beanstandete nun, dass die Worte „Höhe Zufahrt“ nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht auf der Zufahrt“ bedeuten.
Im Bescheidspruch hat die Behörde daher den Tatort "Höhe Zufahrt" noch durch Verwendung der Straßenbezeichnung und der Hausnummer des am Ende dieser Zufahrt gelegenen Hauses näher beschrieben. Entscheidung des VwGH
Habe mir die Entscheidung des VwGH mehr oder weniger durchglesen. Den eigentlichen Bescheid konnte ich nicht finden. Jedenfalls kann ich die Frau in gewisser Weise verstehen. "Höhe Zufahrt" klingt auch für mich merkwürdig. Aber generell denke ich, es ist eine österreichische Wortwahl, und da juristendeutsch sowieso schon merkwürdig ist, ergibt es eine doppelte Merkwürdigkeit.

Der Frau hat es aber trotzdem nichts gebracht. Abgewiesen..

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