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Freitag, 12. September 2008

Irland, die Zweite: Aus Nein werde Ja


In Irland zeichnet sich ein neues EU-Referendum ab. Der Preis für einen Erfolg wird hoch: Garantien, Opt-Outs, vielleicht sogar wieder „ein Kommissar pro Land“.

Brüssel. Muss man die Iren unter Alkohol setzen, damit sie ihren Widerstand gegen den Vertrag von Lissabon aufgeben? Das suggeriert eine Kampagne der irischen Vertragsgegner. Ihr Motto auf Plakaten und T-Shirts lautet scheinbar unmissverständlich: „Nein bedeutet Nein“, doch es folgt der schelmische Zusatz: „Na ja, vielleicht, wenn ich betrunken bin.“

Irgendwie wird Irland wohl oder übel dazu gezwungen werden. Generell finde ich, dass der Vertrag eher Rückschritt als Vorschritt ist. Wer einen Blick reingeworfen hat, weiß wovon ich spreche. Sehr schöne § mit sehr weitem Interpretationsspielraum. Jedenfalls ist das Vertragswerk sehr kompliziert. Sogar gelernte Europarechtler haben damit Schwierigkeiten. Nicht gerade die richtige Lösung dieser Weg..

(Quelle: DiePresse.com)
(Vertrag von Lissabon)

Pensionsvorschuss auch nach Umzug nach Deutschland


Der Europäische Gerichtshof gab einem behinderten Mann Recht.

Wien/Luxemburg. Ein Deutscher war seit 1980 in Österreich wohnhaft und hier im Rahmen des ASVG versichert. Im Jahr 1999 erlitt er einen Arbeitsunfall und beantragte eine Berufsunfähigkeitspension. Die Pensionsversicherung weigerte sich, es folgte ein Prozess.

Der Mann - ihm wurde durch einen Bescheid des Bundessozialamtes eine Behinderung zu 70 Prozent attestiert - war nicht mehr im Sinne des Arbeitslosenversicherungsgesetzes arbeitsfähig. Er musste also für den österreichischen Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Aufgrund des anhängigen Verfahrens bezog der Deutsche Arbeitslosengeld als Pensionsvorschuss in der Höhe von € 23,87 täglich. Im Jahr 2004 aber verlegte der Mann seinen Wohnsitz zu seiner Familie nach Deutschland. Darauf wurde die Zahlung des Arbeitslosengeldes eingestellt.

Der Mann wehrte sich dagegen und ging bis zum Verwaltungsgerichtshof. Dieser bat wiederum den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Klärung der Frage. Der EuGH entschied nun (GZ: C-228/07) zu Gunsten des Deutschen: Zahlungen des Pensionsvorschusses dürfen aus europarechtlichen Gründen nicht an den Wohnsitz in Österreich gekoppelt werden.

Gut so, schließlich hat er in Österreich fast 20 Jahre brav eingezahlt.

(Quelle: DiePresse.com)
(Urteil: EUR-Lex)

Dienstag, 2. September 2008

EU betont: Weiterer reduzierter MwSt-Satz nicht möglich


02.09.2008 | 11:32 | (DiePresse.com)

Würde Österreich die Mehrwertssteuer bzw. Umsatzsteuer auf Lebensmittel halbieren, müsste das auch für andere Produkte gelten. Ein vierter zusätzlicher Mehrwertssteuersatz ist nicht erlaubt.

Österreich kann nach Angaben aus der EU-Kommission eine Halbierung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel nicht ohne weitere Änderungen im Steuersystem verwirklichen. Experten der EU-Kommission erklärten, jeder EU-Staat könne nach der entsprechenden EU-Richtlinie nur zwei reduzierte MwSt-Sätze von mindestens 5 Prozent anwenden.

"Wenn Österreich einen reduzierten Satz von 5 Prozent auf Lebensmittel anwenden will, muss es einen von der beiden reduzierten Sätzen aufgeben, die derzeit festgesetzt sind", hieß es aus Kreisen der EU-Kommission. Österreich könne auch eine neue Kategorie mit einem reduzierten MwSt-Satz von 5 Prozent schaffen, und in diese all jene Güter umschichten, die derzeit mit 10 Prozent bzw. 12 Prozent Mehrwertsteuer versehen werden.
12 Prozent für Wein

In Österreich gibt es derzeit einerseits einen reduzierten MwSt-Satz von 10 Prozent, der unter anderem für Lebensmittel, Mieten, Bücher, Kunstgegenstände oder Blumen gilt. Der zweite ermäßigte Satz von 12 Prozent bezieht sich auf "ab Hof verkauften Wein". Der allgemeine Mehrwertsteuersatz beträgt in Österreich 20 Prozent.

Nach der EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie sind reduzierte Sätze auf alkoholische Getränke eigentlich nicht gestattet, doch gilt für den Ab-Hof-Verkauf von Wein eine Ausnahme. Die Mehrwertsteuer dafür könnte auf zehn Prozent (oder fünf Prozent) gesenkt werden, um so die Steuerbegünstigung zu erhalten. Der ab Hof verkaufte Wein müsste also nicht automatisch mit 20 Prozent besteuert werden.
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Das schöne dabei, sowas wird im aktuellen österreichischem Wahlkampf garantiert versprochen. Tja, dass es natürlich nicht so einfach geht wird zufällig verschwiegen. Aber der Dreistigkeit sind ja sowieso keine Grenzen gesetzt.


Des weiteren lautet der richtige Betriff "Umsatzsteuer/USt". Immer und immer wieder wird es aber trotzdem falsch geschrieben und falsch erzählt. Wollte das mal erwähnen. ; )

(RICHTLINIE 2006/112/EG)
(Europa - Steuern und Zollunion)
(Steuerwesen - Geltendes Gemeinschaftsrecht)
(Quelle: presse.com)

Montag, 1. September 2008

VERORDNUNG (EG) Nr. 839/2008



"Zu viel Obst ungesund"

Ich werde Obst und Gemüse wohl demnächst kritischer betrachten. Zumal ich Gemüse sehr gerne esse. Sehr bedenklich diese Verordnung..

Verordnung
  • gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und ist unmittelbar anwendbar
  • wirkt wie ein Europäisches Gesetz
(ganzer Artikel: taz.de)
(ein weiterer Artikel: derStandard.at)
(Studie von Greenpeace/Global 2000)
(VERORDNUNG (EG) Nr. 839/2008)

Samstag, 30. August 2008

Gegen den blauen Dunst




Bezugnehmend auf die momentane Österreichische Regelung

Generell bin ich für ein strenges Rauchverbot ohne irgendwelche dubiosen Ausnahmen. Schutz der Gesundheit sollte an forderster Front stehen und nicht Förderung des Tabakkonsums und die Freiheit der Raucher. Ich hab im Allgemeinen nichts gegen jemanden der raucht, dass ist jedem seine persönliche Entscheidung. Aber ich finde es nicht in Ordnung mitqualmen zu müssen, sei es am Arbeitsplatz, im Kaffeehaus, in der Disco und dergleichen. Zumal ja schon wissenschaftlich bewiesen wurde, dass es sehr schädlich ist. Und wirtschaftliche Argumente kann man auch nicht gelten lassen. Auch trotz Verbots an diversen Lokalitäten werden die Leute weiterhin ihrer Sucht fröhnen, und der Tabakindustrie das Geld in den Rachen werfen. Achja, und kein echter Stammkunde wird sein Lieblingslokal aufgrunddessen komplett meiden. Es würden sogar neue Kunden gewonnen werden, denn ich würde beispielsweise mit Freude in ein Nichtraucherlokal gehen. ; ) Außerdem zeigen Länder wie Irland, dass es auch in der Praxis funktioniert.

(Wikipedia: Rauchverbot)
(Für ein rauchfreies Europa: Strategieoptionen auf EU-Ebene)

Donnerstag, 28. August 2008

Rechtsanspruch auf das „Sie“




13.05.2008 | 18:20 | STEFFEN ARORA (Die Presse)

Ein in Wien lebender Anwalt klagte den Bürgermeister der Tiroler Gemeinde Kirchdorf, weil ihn dieser duzte – und gewann.

INNSBRUCK. „Es ist einfach lächerlich und skandalös, dass ein Tiroler Gericht so ein Urteil fällt!“ Ernst Schwaiger, Bürgermeister der 3500-Seelen-Gemeinde Kirchdorf, versteht die Welt nicht mehr. Grund: Bei einer Wasserrechtsverhandlung im Februar 2007 duzte der Tiroler den in Wien lebenden Anwalt Univ. Doz. Dr. Wolfgang List, der als Klägervertreter anwesend war, gegen dessen ausdrücklichen Willen.

(ganzer Artikel. Die Presse)

Mittwoch, 27. August 2008

Oberster Gerichtshof kippt Verbot von Homo-Ehe


Durchbruch für Schwule und Lesben: Der Oberste Gerichtshof in Kalifornien hat das Verbot der Homo-Ehe für verfassungswidrig erklärt. Die Grundsatzentscheidung könnte Signalwirkung für den Rest der USA haben.

San Francisco - Das Oberste Gericht im größten US-Bundesstaat Kalifornien hat den Weg für Eheschließungen gleichgeschlechtlicher Partner freigemacht. Die Entscheidung fiel mit vier zu drei Stimmen, teilte das Gericht mit. Damit ist Kalifornien neben Massachusetts der zweite US-Bundesstaat, der die Homo-Ehe erlaubt.


(ganzer Artikel: spiegel.de)


Generell gibt es für dieses Thema meiner Meinung nach nur eine Lösung, nämlich vollkommene rechtliche Gleichstellung. Es ist völlig egal ob es sich um Menschen gleichen Geschlechts handelt. Zwei Menschen, die sich lieben, sollen auch heiraten dürfen. Mit allen Rechten und Pflichten, wie es auch die (noch) konventionelle Ehe bietet. In einigen Ländern/Regionen gibt es sowas schon, in vielen leider noch nicht, bzw es existiert die sogenannte eingetragende Lebensgemeinschaft, welche ich für den falschen Weg halte.
Oder man wird schlichtweg eingesperrt oder umgebracht.


Wikipedia hat hierzu eine Grafik wie es momentan aussieht: (Klick)

Samstag, 23. August 2008

Penible Alksünderin blitzt beim Verwaltungsgerichtshof ab




22.
08.2008 | 14:16 | PHILIPP AICHINGER (DiePresse.com)

Deutsche hatte sich an der Formulierung des Vorarlberger Strafbescheides
gestoßen.

Wien. Eine Deutsche wurde in Vorarlberg alkoholisiert am Steuer erwischt. Bei nüchterner Betrachtung des Strafbescheides des Unabhängigen Verwaltungssensats fiel ihr aber offenbar etwas auf: Der Tatort wurde mit den Worten „in R., Höhe Zufahrt zum Haus W.-Straße 79“ umschrieben. Die Deutsche beanstandete nun, dass die Worte „Höhe Zufahrt“ nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht auf der Zufahrt“ bedeuten.
Im Bescheidspruch hat die Behörde daher den Tatort "Höhe Zufahrt" noch durch Verwendung der Straßenbezeichnung und der Hausnummer des am Ende dieser Zufahrt gelegenen Hauses näher beschrieben. Entscheidung des VwGH
Habe mir die Entscheidung des VwGH mehr oder weniger durchglesen. Den eigentlichen Bescheid konnte ich nicht finden. Jedenfalls kann ich die Frau in gewisser Weise verstehen. "Höhe Zufahrt" klingt auch für mich merkwürdig. Aber generell denke ich, es ist eine österreichische Wortwahl, und da juristendeutsch sowieso schon merkwürdig ist, ergibt es eine doppelte Merkwürdigkeit.

Der Frau hat es aber trotzdem nichts gebracht. Abgewiesen..