Dienstag, 2. September 2008

EU betont: Weiterer reduzierter MwSt-Satz nicht möglich


02.09.2008 | 11:32 | (DiePresse.com)

Würde Österreich die Mehrwertssteuer bzw. Umsatzsteuer auf Lebensmittel halbieren, müsste das auch für andere Produkte gelten. Ein vierter zusätzlicher Mehrwertssteuersatz ist nicht erlaubt.

Österreich kann nach Angaben aus der EU-Kommission eine Halbierung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel nicht ohne weitere Änderungen im Steuersystem verwirklichen. Experten der EU-Kommission erklärten, jeder EU-Staat könne nach der entsprechenden EU-Richtlinie nur zwei reduzierte MwSt-Sätze von mindestens 5 Prozent anwenden.

"Wenn Österreich einen reduzierten Satz von 5 Prozent auf Lebensmittel anwenden will, muss es einen von der beiden reduzierten Sätzen aufgeben, die derzeit festgesetzt sind", hieß es aus Kreisen der EU-Kommission. Österreich könne auch eine neue Kategorie mit einem reduzierten MwSt-Satz von 5 Prozent schaffen, und in diese all jene Güter umschichten, die derzeit mit 10 Prozent bzw. 12 Prozent Mehrwertsteuer versehen werden.
12 Prozent für Wein

In Österreich gibt es derzeit einerseits einen reduzierten MwSt-Satz von 10 Prozent, der unter anderem für Lebensmittel, Mieten, Bücher, Kunstgegenstände oder Blumen gilt. Der zweite ermäßigte Satz von 12 Prozent bezieht sich auf "ab Hof verkauften Wein". Der allgemeine Mehrwertsteuersatz beträgt in Österreich 20 Prozent.

Nach der EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie sind reduzierte Sätze auf alkoholische Getränke eigentlich nicht gestattet, doch gilt für den Ab-Hof-Verkauf von Wein eine Ausnahme. Die Mehrwertsteuer dafür könnte auf zehn Prozent (oder fünf Prozent) gesenkt werden, um so die Steuerbegünstigung zu erhalten. Der ab Hof verkaufte Wein müsste also nicht automatisch mit 20 Prozent besteuert werden.
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Das schöne dabei, sowas wird im aktuellen österreichischem Wahlkampf garantiert versprochen. Tja, dass es natürlich nicht so einfach geht wird zufällig verschwiegen. Aber der Dreistigkeit sind ja sowieso keine Grenzen gesetzt.


Des weiteren lautet der richtige Betriff "Umsatzsteuer/USt". Immer und immer wieder wird es aber trotzdem falsch geschrieben und falsch erzählt. Wollte das mal erwähnen. ; )

(RICHTLINIE 2006/112/EG)
(Europa - Steuern und Zollunion)
(Steuerwesen - Geltendes Gemeinschaftsrecht)
(Quelle: presse.com)

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